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Hinweisgebersystem

Sie haben die Möglichkeit, über das u.g. Meldesystem Ihnen bekannte oder vermutete Verstöße im Zusammenhang mit der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), in Deutschland umgesetzt durch das Hinweisgeberschutzgesetz, zu melden, welche ein Unternehmen der Baumüller-Gruppe (inkl. der Nürmont Installations GmbH & Co. KG) oder deren Mitarbeiter betreffen.

Dies gilt für strafrechtlich relevante oder strafrechtsnahe Verstöße gegen z.B.*:

  • Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften
  • Steuer-, Finanzrecht und Geldwäsche
  • Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschrift
  • Verkehrs-, Produktsicherheit und Konformitätsnachweise
  • Umweltschutz, Gesundheitsschutz
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Weiterhin werden Verstöße gegen den Baumüller „Business Code of Conduct“ entgegengenommen.

Zudem bietet ihnen das u.g. Meldesystem die Möglichkeit, hinsichtlich des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes Verletzungen von Menschenrechten sowie umweltbezogene Verstöße zu melden.

So können beispielhaft folgende Verstöße in der Baumüller Gruppe, ihrer Lieferkette oder ihren Beschäftigten gemeldet werden:

  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung in jeglicher Form
  • Einhaltung von Arbeitsbedingungen
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
  • Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Korruption und Bestechung

Das Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden oder Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung.

Selbstverständlich werden alle Meldungen streng vertraulich behandelt. Außerdem dürfen Ihnen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen.

Ihnen stehen folgende Meldemöglichkeiten zur Verfügung:

Interne Meldestelle

Telefon:                                 +49 1754327587

Post:                                       Herrn Kai Scharf, Ostendstr. 80-90, 90482 Nürnberg

E-Mail:                                   whistleblower@baumueller.com

Digitales Meldesystem

► Meldung über Digitales Meldesystem

Über dieses Digitale Meldesystem, welches von dem externen Dienstleister TACTO betrieben wird, ist die absolute Vertraulichkeit des Meldeweges gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass bei einer Meldung über E-Mail die Vertraulichkeit des Übermittlungsweges u.U. nicht sichergestellt werden kann.

Die weitere Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch die Rechtsabteilung der Baumüller Holding GmbH & Co. KG als gemeinsame Meldestelle aller Unternehmen der Baumüller Gruppe.

Externe Meldestelle

Als externe Meldestellen stehen Ihnen zudem die Einrichtungen des Bundes und/ oder der Länder bzw. der entsprechenden Behörden des jeweiligen Landes zur Verfügung.

* Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die internationalen Unternehmenseinheiten den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes unterliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes auch in Verbindung mit anderen lokalen Gesetzen der ausländischen Unternehmenseinheiten stehen können.