Um eine gleichbleibende Produktqualität an unsere Kunden weitergeben zu können, erwarten wir von unseren Lieferanten dasselbe. Im Gegenzug haben Sie mit Baumüller einen starken Partner an der Seite.
- Lieferantenselbstauskunft
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Qualitätsmanagementvereinbarung
- Rahmenliefervereinbarung
- Zertifizierung mindestens nach EN ISO 9001 und/oder bestandenes QM-Audit
- ROHS-Konformität (EU-Richtlinie 2011/65)
- REACH-Konformität (EU-Richtlinie 1907/2006)
- Nichtverwendung von "conflict minerals" (Dodd-Frank-Act)
- Langzeitlieferantenerklärung
- Konzept zur Qualitätsvorausplanung
- Verwendung von Erstmusterprüfbericht
- Prozessfähigkeits-/sicherheitsnachweise
- Verfügbarkeit Materialzertifikate
- Anwendung 8D-Report
- Dokumentationspflicht 10 Jahre
- CAD-Einsatz 3D (optimal CREO)
- elektronischer Datenaustausch (EDI)
- Bereitschaft zur Einführung logistischer Lösungen
- offene Kalkulation
- Ausweis der Materialpreisbasis
- kurze Angebotszeiten
- Nennung preismindernder Alternativen
- wettbewerbsfähige Zahlungsbedingungen
- aktive Kooperation mit Claim-Management
- Vorhaltung ausreichender Kapazitäten
Zusätzliche Anforderungen an ausländische Lieferanten
- Kommunikation (Englisch in Wort und Schrift)
- nachgewiesene Exporterfahrung
- Referenzen europäischer Abnehmer
- keine Vorauskasse
- Versandavis
- Anwendung der Import Control System (ICS)-Richtlinien